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Symposium zum Thema Medien und Schutz der PersönlichkeitsrechteDer seit dem Jahr 2000 jährlich verliehene Preis für Justizberichterstattung, der von Rechtsanwalt Wolfgang Ferner begründet wurde und durch die NJW unterstützt wird (Bericht in NJW 8/2007 vom 19.02.2007, S. XIV), stand dieses Jahr unter dem Titel „Pixel Balken Kürzel - Persönlichkeitsrechte und Medienfreiheit - Was darf die Presse“. Die Feierstunde wurde erstmalig verbunden mit einem Symposium des ZDF zur Berichterstattung durch die Medien. Daran nahmen neben den Laudatoren Prof. Achim Schunder (NJW-Schriftleitung) und Rechtsanwalt Ferner der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Gerda Müller (Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs), Gisela Friedrichsen (Der Spiegel), Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz, Rechtsanwalt Gernot Lehr und Kay E. Sattelmayer (ehemaliger stellvertretender BILD-Chefredakteur) teil. Die Moderation hatte Bernd Töpper vom ZDF. Dr. Müller referierte in einem kurzen Beitrag die Leitlinien der (zivilrechtlichen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berichterstattung und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Daraus ergab sich, dass die Abgrenzung zwischen erlaubter und unerlaubter identifizierender Berichterstattung immer eine Einzelfallabwägung voraussetzt. Je größer der Verdacht und je höher das öffentliche Interesse an der Berichterstattung durch die „vierte Gewalt“, um so stärker darf die Presse auch in Persönlichkeitsrechte Beschuldigter eingreifen. Vorverurteilungen müssten vermieden werden. So weit die Schuld nicht erwiesen ist, sei dies gegebenenfalls auch kenntlich zu machen durch entsprechende Beschreibungen (z.B. „mutmaßlicher“ Täter). Auch das Recht verurteilter Straftäter auf Resozialisierung sei in den Medien zu achten. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang der Fall „Brigitte Mohnhaupt“, deren Entlassung mittlerweile bevorsteht. In der anschließenden Podiumsdiskussion verwahrte sich der Koblenzer Generalstaatsanwalt gegen den geäußerten Verdacht, die Verfolgungsbehörden würden allzu bereitwillig Informationen an die Medien herausgeben. Dies griff auch die leitende Staatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf, die eher noch ein „Mehr“ an Information der Öffentlichkeit befürwortete.
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