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Durchsuchung Die folgenden Hinweise sollten Sie zu beachten, wenn eine Durchsuchung bei in Ihrem Betrieb, Ihrem Büro oder bei Ihnen zuhause stattfindet. 1. Sofort einen Rechtsanwalt verständigen. Dieser kann Ihre Rechte optimal wahrnehmen, entweder telefonisch beraten und mit den Polizeibeamten sprechen oder persönlich vorbeikommen. 2. Warten bis der Rechtsanwalt da ist. Den Durchsuchungsleiter bitten, mit der Durchsuchung bis zum Erscheinen des Rechtsanwaltes zu warten. Ein Anrecht hierauf besteht allerdings nicht. 3. Zeugen hinzuziehen. Die Beamten sind verpflichtet, Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen, wenn Sie hierauf nicht verzichten. 4. Nicht mit den Durchsuchungsbeamten reden. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, das Sie wahrnehmen sollten. Als Zeuge brauchen Sie ebenfalls nicht mit Polizeibeamten zu reden. Vom Durchsuchungsbeschluss ist eine Vernehmung in der Regel nicht abgedeckt. Daher dürfen Sie als Hausrechtsinhaber auch untersagen, das andere anwesende Personen vor Ort verhört werden. 5. Nichts ohne Widerspruch herausgeben. Erklären Sie bei allen beschlagnahmten Gegenständen, dass Sie der Beschlagnahme widersprechen. Insbesondere für Durchsuchungen in Unternehmen: Wenn die Beamten im Rahmen der Anordnung nach Buchhaltungsunterlagen oder EDV fragen, zeigen Sie unter Hinweis auf den Widerspruch den Standort des Gesuchten. Das hält den Umfang der Maßnahme in Grenzen. 6. Nichts verschwinden lassen und nichts verstecken. Sie schaden sich mit einem solchen Vorgehen erheblich. 7. Die Beamten bei der Durchsuchung stets begleiten. So kann das Ausmaß der Durcheinander, Unordnung in Grenzen gehalten werden und Sie wissen, was und wo gesucht wurde. 8. Fordern Sie einen Durchsuchungsbericht und ein Beschlagnahmeverzeichnis von den Beamten. Beides muss Ihnen ausgehändigt werden. Lassen Sie darin Ihren Widerspruch gegen die Maßnahmen vermerken. 9. Bitten Sie darum, Kopien der beschlagnahmten Papiere und Daten anfertigen zu dürfen. Gerade wenn es sich um berufliche Unterlagen handelt, werden Sie diese weiter benötigen. 10. Suchen Sie umgehend im Anschluss einen Rechtsanwalt auf, wenn Sie bei der Durchsuchung noch keinen hinzugezogen haben. Er kann Ihnen helfen, gegen die Beschlagnahme vorzugehen und kann Sie gegenüber den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden verteidigen. Einen Anwalt, der Ihnen bei einer Durchsuchung und danach zur Seite steht, erreichen Sie rund um die Uhr unter folgenden Telefonnummern:
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